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   LSG Berlin-Brandenburg, 23.04.2007 - L 28 B 443/07 AS ER   

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https://dejure.org/2007,22753
LSG Berlin-Brandenburg, 23.04.2007 - L 28 B 443/07 AS ER (https://dejure.org/2007,22753)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23.04.2007 - L 28 B 443/07 AS ER (https://dejure.org/2007,22753)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23. April 2007 - L 28 B 443/07 AS ER (https://dejure.org/2007,22753)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beurteilung des Vorliegens eines Anordnungsgrundes im Zeitpunkt der Entscheidung über den Eilantrag; Prozessuale Funktion des einstweiligen Rechtsschutzes; Grundgesetzliche Gewährleistung der Sicherung des Existenzminimums; Höhe der Leistungen für Unterkunft und Heizung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.04.2007 - L 28 B 443/07
    Denn die prozessuale Funktion des einstweiligen Rechtsschutzes besteht vor dem Hintergrund des Artikels 19 Absatz 4 Grundgesetz (GG) darin, in dringenden Fällen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, in denen eine Entscheidung im - grundsätzlich vorrangigen - Verfahren der Hauptsache zu spät käme, weil ohne sie schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 22. November 2002 - 1 BvR 1586/02 - NJW 2003, S. 1236 und vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - Breithaupt 2005, S. 803).

    5 2.) Für die Zeit ab Beschlussfassung des Senats in diesem Beschwerdeverfahren sind die Grundsätze anzuwenden, die das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung zum Zweiten Buch des Sozialgesetzbuch (SGB II) entwickelt hat (Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - NVwZ 2005, 927 ff.).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.04.2007 - L 28 B 443/07
    Die Prüfung der Angemessenheit setzt nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 18/06 R, zitiert nach juris RdNr. 19ff), von der abzuweichen der Senat nach erster Prüfung keinen Anlass sieht, vielmehr eine Einzelfallprüfung voraus.
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.04.2007 - L 28 B 443/07
    Denn die prozessuale Funktion des einstweiligen Rechtsschutzes besteht vor dem Hintergrund des Artikels 19 Absatz 4 Grundgesetz (GG) darin, in dringenden Fällen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, in denen eine Entscheidung im - grundsätzlich vorrangigen - Verfahren der Hauptsache zu spät käme, weil ohne sie schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 22. November 2002 - 1 BvR 1586/02 - NJW 2003, S. 1236 und vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - Breithaupt 2005, S. 803).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.12.2006 - L 10 B 1052/06

    Leistungen nach dem SGB 2 durch einstweiligen Rechtsschutz

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.04.2007 - L 28 B 443/07
    Die Sicherung des Existenzminimums (verwirklicht durch Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende) ist eine grundgesetzliche Gewährleistung in diesem Sinne (vgl. auch Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg vom 12. Dezember 2006 - L 10 B 1052/06 AS ER -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.07.2007 - L 28 B 1093/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Prozesskostenhilfeverfahren - Kosten der

    Ob ein Grund vorliegt, der einen Umzug erforderlich macht, ist nach Einschätzung des Senats nach den Verhältnissen des Einzelfalls zu beurteilen (vgl. Sauer in Jahn, SGB II, § 22 RdNr 41 und bereits Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg vom 18. Dezember 2006 - L 10 B 1091/06 AS ER - und des Senats vom 23. April 2007 - L 28 B 443/07 AS ER -, abrufbar jeweils unter www.sozialgerichtsbarkeit.de).
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